Datenschutzerklärung
Datum des Inkrafttretens:
Zuletzt aktualisiert am
Version:
Tharumaratnam Group, Seftigenstrasse 95, 3007 Bern
(nachfolgend auch: „Anbieter“)
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde der vom Anbieter erstellten Offerte (nachfolgend “Hauptvertrag”) per Signatur zustimmt und der Anbieter sein Einverständnis schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
2.2. Mit dem Zustande kommen des Vertrags erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters einverstanden. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.3. Sofern nicht explizit anders festgehalten, ist die Vertragssprache Deutsch.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Der Anbieter bietet seinen Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung von Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär. Die Dienstleistungen erfolgen, je nach Angebot, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus der vom Kunden bestätigten Hauptvertrag.
3.2. Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, der Informatik, des Online-Marketings und der Persönlichkeitsentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann lediglich der Erfolg bestimmter Werbe und Akquisemassnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostiziert werden. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg vom Anbieter nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Massnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
3.3. Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern Anbieter unverzüglich erbringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht, befindet er sich im Leistungs- resp. Annahmeverzug.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren, Dienstleistungen, Produkte und Inhalte im Eigentum des Anbieters.
5. Preise & Fälligkeit der Bezahlung
5.1. Alle Preise sind Nettopreise, i.e. exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Die Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
5.3. Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit dem Anbieter vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Im Falle von vereinbarten Ratenzahlung ist die erste Rate mit Vertragsschluss fällig, die darauffolgenden Raten jeweils in einem Zeitabstand von 30 Tagen.
5.4. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise in Schweizer Franken zu verstehen.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Der Vertrag ist für die im Hauptvertrag festgehaltene Laufzeit fest geschlossen. Sofern nichts vermerkt ist, gelten 3 Monate als Standardlaufzeit des Vertrags.
6.2. Vorzeitige / freie Kündigungsrechte innerhalb der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
6.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.
6.4. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.5. Nach Ablauf der im Hauptvertrag festgehaltene Laufzeit verlängert sich der Vertrag um dieselbe Laufzeit zu denselben Konditionen. Wünscht eine der Parteien keine Verlängerung, so hat er die andere Partei mit einer Frist von einem Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich zu informieren.
7. Erfüllung
7.1. Der Anbieter führt die vereinbarten Dienstleistungen gemäss Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durch.
7.2. Es besteht Einigkeit, dass der Anbieter bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.
7.3. Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
7.4. Als Hinderungsgründe gelten insbesondere, aber nicht abschliessend, mangelnde Kommunikation, langsame Reaktionszeiten, fehlende Zulieferung von Inhalten und Informationen.
7.5. Der Anbieter kann Drittparteien (wie bspw. Medien, Lieferanten, Freelancer, Vermarkter) hinzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag als Unterbeauftragte arbeiten. Ferner kann der Anbieter Drittparteien im Namen des Kunden beauftragen. Bevor der Anbieter eine Drittpartei im Namen des Kunden beauftragt, die erhebliche Kosten verursacht, hat der Anbieter die Kostenfreigabe beim Kunden einzuholen. Die Vertragsbeziehung besteht in diesem Fall direkt zwischen dem Kunden und der Drittpartei. Die Haftung des Anbieters dem Kunden gegenüber für Fehler und Unterlassungen von unterbeauftragten Drittparteien ist, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
7.6. Der Anbieter kann den Hauptvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf von ihr kontrollierte oder unter gemeinsamer Kontrolle stehende Gesellschaften (ohne Zustimmung des Kunden) übertragen.
8. Weisungen / Vertragsänderungen
8.1. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Weisungen (inkl. Vertragsänderungen) können vom Kunden schriftlich oder mündlich erteilt werden. Werden mündliche Weisungen erteilt, so ist der Kunde gehalten, diese unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Weisungen, welche eine Änderung des Projektvertrags bewirken, zu Preis u/o Terminanpassungen führen können.
8.2. Der Anbieter informiert den Kunden über etwaige Vertragsänderungen (inkl. AGB, Preis u/o Terminanpassungen) nach Erhalt einer schriftlichen Weisung bzw. Bestätigung. Möchte der Kunde den weisungsberechtigten Personenkreis auf bestimmte Personen beschränken, so hat er dies dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. Ansonsten darf der Anbieter davon ausgehen, dass sämtliche Personen des Kunden (einschliesslich allfälliger Hilfspersonen des Kunden)zur Erteilung von Weisungen ermächtigt sind.
9. Verhalten und Rücksichtnahme
9.1. Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige u/o unsachgemässe beziehungsweise sachgrundlose Äusserung über dem Anbieter und seinen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen, und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
9.2. Der Kunde hat bei Teilnahme an Programmen und Dienstleistungen des Anbieters den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber dem Anbieter und anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb u/o Erbringung der Programme und Dienstleistungen des Anbieters jedoch beeinträchtigt, wird der Anbieter den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist der Anbieter sodann berechtigt, den Kunden von seinen Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschliessen. Der Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
10. Nutzungsrechte
10.1. Der Anbieter hat an Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von vom Anbieter veröffentlicht werden (insb. auf Slack, Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschliessliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
10.2. Der Kunde erhält ausschliesslich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich vom Anbieter hinterlegten Inhalte oder anderweitig zur Verfügung gestellten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
10.3. Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Plattformen ausschliesslich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und Inhalte an nicht vom Anbieter gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt.
10.4. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom Anbieter im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu CHF 100’000.- betragen kann. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss vom Anbieter aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.
10.5. Mit Nutzung der von Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch den Anbieter und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
10.6. Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Urheberrechte des Anbieters werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
10.7. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die vom Anbieter auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren, Gruppen, Slack Channels o.Ä. veröffentlicht sind.
11. Verwendung als Referenz
11.1. Ohne die vorgängige Zustimmung des Anbieters ist der Kunde nicht berechtigt, Firmennamen, Logos und Marken des Anbieters zu nutzen oder darauf hinzuweisen.
11.2. Der Kunde erklärt sich bereit, ein Testimonial (Video + Text) als Case Study über die Zusammenarbeit mit dem Anbieter abzugeben, welche vom Anbieter erstellt wird. Der Anbieter ist berechtigt, das Testimonial, die Case Study, Firma, Logos und Marken des Kunden in Marketing & Vertriebsmaterialien zuführen.
12. Geheimhaltung
12.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsformgänge und Informationen der anderen Partei geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Nicht erfasst von dieser Geheimhaltungspflicht sind jedoch die Arbeitsergebnisse, welche der Anbieter u/o der Kunde nutzen darf. Nicht geheimhaltungsbedürftig sind ferner Informationen, welche öffentlich zugänglich sind, sich bereits vor Vertragsschluss bzw. Vertragsverhandlungen in Besitz der anderen Partei befanden, sowie Informationen, die eine Partei rechtmässig von Drittparteien erhalten hat. Eine vor Vertragsabschluss unterzeichnete nicht Verwertungs- und Geheimhaltungsvereinbarung gilt als integrierender Bestandteil dieser Bestimmungen.
13. Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
13.1. Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Anbieter oberste Priorität. Der Anbieter informiert daher separat in der Datenschutzbestimmungen über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, diese Bestimmungen vor Inanspruchnahme der Dienste des Anbieters zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
13.2. Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Anbieter und mit ihm verbundene Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmittelnein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollte der Kunde einer Kontaktaufnahme durch den Anbieter widersprechen, muss dieser den Anbieter schriftlich informieren. In der Widerspruchserklärung sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten, die nicht gewünscht sind, zu benennen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zulasten des Anbieters.
13.3. Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher vom Kunden beim Anbieter hinterlassene personenbezogenen Daten ein. Der Kunde willigt widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste des Anbieters, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung des Nutzerverhaltens des Kunden sowie in die Verarbeitung und Übermittlung der beim Anbieter hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein.
14. Zahlungsmodalitäten
14.1. Die vertraglich vom Kunden geschuldete Vergütung wird vom Anbieter in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
14.2. Die Bezahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen.
14.3. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Im Falle von vereinbarten Ratenzahlung ist die erste Rate mit Vertragsschluss fällig, die darauffolgenden Raten jeweils in einem Zeitabstand von 30 Tagen.
14.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall schuldet er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen von fünf Prozent.
14.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schliesst die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden und anderer Schadensersatzansprüche durch den Anbieter nicht aus.
15. Sachmängelgewährleistung, Garantie
15.1. Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften i.S.v Art 97 ff. OR. Gegenüber dem Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferten physischen Waren 12 Monate.
15.2. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in Hauptvertrag zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
16. Haftung
16.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
16.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.3. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche, die unmittelbar zur Leistungserbringung notwendig sind.
16.4. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
16.5. Die in Abs. 2 festgehaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.
17. Widerrufsrecht
17.1. Es besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht des Kunden gegenüber dem Anbieter.
18. Abwerbeverbot
18.1. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer der Zusammenarbeit und bis zu einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter, Geschäftsleiter oder Direktoren untereinander abzuwerben, anzustellen oder als Berater zu engagieren. Indirektes Abwerben umfasst unter anderem Handlungen auch von verbundenen Unternehmen. Für die Verletzung des Abwerbeverbotes ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 100’000.- zu bezahlen.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Sämtliche zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Verträge unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Die Anwendung schweizerischen und internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist explizit ausgeschlossen.
19.2. Der Gerichtsstand ist am Hauptsitz des Anbieters.
19.3. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sowohl in englischer als auch deutscher Sprache verfasst. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung.
19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige unwirksame und undurchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Was unsere Kunden über uns erzählen
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